Tirol-Zuschuss 2.0 - Beantragung ab 1. März 2024 möglich

Tirol-Zuschuss 2.0

Der Tirol-Zuschuss 2.0, der von 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden kann, setzt sich aus einem Heiz- und Wohnkostenzuschuss zusammen. Voraussetzung für den Tirol-Zuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Durch diese weitere Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt.

Hinweis: 

  • Allen Antragssteller:innen, denen der Heizkostenzuschuss 2023 oder Wohnkostenzuschuss 2023 des Landes bewilligt wurde, wird von der Abteilung Soziales, ein Folgeantrag zugestellt. Nach Rückübermittlung dieses Folgeantrages mit der unterzeichneten eidesstattlichen Erklärung über das Vorliegen der Zuschussberechtigung, erfolgt eine amtswegige Prüfung und Leistungsgewährung. 
  • Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage und Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung, denen der Heizkostenzuschuss 2023 bzw. der Wohnkostenzuschuss 2023 bewilligt wurde, ist keine Antragsstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.

Tirol-Zuschuss-Rechner

Mit dem Tirol-Zuschuss-Rechner können Sie die Höhe Ihres Zuschusses vorab berechnen lassen und werden dann zu dem entsprechenden Antrag weitergeleitet.

Online-Formular

Antrag Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2024


Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss 2.0 erfolgt heuer gestaffelt.
Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt
Der Heizkostenzuschuss wird im Herbst 2024 zu Beginn der Heizsaison ausbezahlt


Für weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Tiroler Hilfswerkes, Tel. 0512/508/3693 bzw. 7660 gerne zur Verfügung.

01.03.2024